Werkstoffnachweise – welches Zeugnis Sie wann brauchen
Was im Zeugnis steht
Bei tragenden Bauteilen zählt nicht nur die Güte des Stahls, sondern der Nachweis dazu. Welche Prüfbescheinigung Sie brauchen, entscheidet nicht der Werkstoff, sondern das Bauteil und die Norm, nach der Sie fertigen. Geregelt sind die Bescheinigungen in DIN EN 10204.
Die Kurzfassung: Das Werkszeugnis 2.2 ist bei uns der Standard – es liegt dem Lieferschein bei, ohne dass Sie es anfordern müssen. Sobald die Werte aus Ihrer Charge belegt sein müssen, brauchen Sie ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1. Das fragen Sie bitte bei der Anfrage an: Wir prüfen, ob es für Ihre Position beschaffbar ist, und berechnen 15 € je Zeugnis.
Oben sehen Sie den Kopf eines Abnahmeprüfzeugnisses 3.1 als neutrales Muster. Weiter unten im Dokument stehen die Angaben, auf die es ankommt: Schmelze- und Chargennummer, Schmelzanalyse und mechanische Kennwerte – sie gehören zu genau der Charge, aus der Ihr Material stammt. Vollständiges Musterzeugnis ansehen.
Zertifiziert nachISO 9001ISO 14001EN 1090Zertifikate ansehen →
Die Stufen nach EN 10204
Vier Stufen, die sich darin unterscheiden, wessen Messwerte bescheinigt werden und wer sie bestätigt. Welche Sie brauchen, gibt in aller Regel die Norm vor, nach der Sie fertigen.
Werksbescheinigung
Ohne Prüfergebnisse
Der Hersteller bestätigt, dass die Lieferung den Bestellanforderungen entspricht – ohne Angabe von Messwerten. Für unkritische Konstruktionen ohne Nachweispflicht.
Werkszeugnis
Standard bei uns · ohne Aufpreis
Zusätzlich Prüfergebnisse aus der laufenden Fertigung. Sie belegen die Güte des Werkstoffs, stammen aber nicht zwingend aus der Charge, die Sie erhalten. Bekommen Sie bei uns standardmäßig, es liegt dem Lieferschein bei.
Abnahmeprüfzeugnis
Auf Anfrage · 15 € je Zeugnis
Werte aus Ihrer Charge, bestätigt von einer Prüfstelle des Herstellers, die von der Fertigung unabhängig ist. Nur mit 3.1 ist Ihr Material chargenrückverfolgbar – dafür kommissionieren wir gezielt chargenrein. Für tragende Stahlbauteile, Druckbehälter und alles mit Rückverfolgbarkeitspflicht.
Abnahmeprüfzeugnis
Auf Anfrage · mit Sachverständigem
Wie 3.1, zusätzlich bestätigt durch einen unabhängigen Sachverständigen oder Ihren eigenen Abnahmebeauftragten. Auf ausdrückliche Forderung, meist im Anlagen- und Kesselbau – fragen Sie uns an, wir organisieren die Abnahme.
Ein 3.1 muss mit der Bestellung angefordert werden. Nachträglich lässt es sich in aller Regel nicht mehr beschaffen: Sobald Ware ohne Zeugnisanforderung kommissioniert wurde, ist die Zuordnung zur Charge nicht mehr belegbar. Sagen Sie uns die benötigte Stufe also bitte bei der Anfrage – nicht erst beim Wareneingang.
So kommen Sie an Ihr Zeugnis
Bei der Anfrage
Sagen Sie uns, dass Sie ein 3.1 brauchen. Wir prüfen, ob es für Ihre Position beschaffbar ist, und weisen die 15 € im Angebot aus. Für 2.2 müssen Sie nichts tun.
Bei der Bestellung
Die Anforderung steht auf der Auftragsbestätigung. Prüfen Sie dort, ob die Stufe vermerkt ist – danach richtet sich, wie wir kommissionieren.
Mit der Lieferung
Das Zeugnis liegt dem Lieferschein bei. Damit haben Sie den Nachweis zusammen mit der Ware und müssen ihm nicht hinterhertelefonieren.
Zwei Sonderfälle
Bewehrungstechnik
Läuft nicht über EN 10204
Betonstahl, Lagermatten und Bewehrungszubehör laufen nicht über EN 10204. Für sie gelten bauaufsichtliche Nachweise – Zulassung, Übereinstimmungserklärung und die Kennzeichnung am Produkt. Was Sie für Ihr Bauvorhaben brauchen, hängt vom Prüfstatiker und der Bauaufsicht ab: Sprechen Sie uns an, bevor Sie bestellen.
Angearbeitetes Material
Sägen, Bohren, Strahlen
Die Bearbeitung ändert nichts am Nachweis – das Zeugnis gehört zum Werkstoff, nicht zur Bearbeitungsstufe. Wenn Sie Zuschnitte mit Zeugnis brauchen, sagen Sie es bitte zusammen mit der Anarbeitung an, damit wir chargenrein zuschneiden können.
Material mit Zeugnis anfragen
Im Werkstoffkatalog stellen Sie Ihre Positionen zusammen und geben je Position Güte und Anarbeitung an – die benötigte Zeugnisstufe schreiben Sie einfach dazu. Oder Sie rufen an: 05232 950-50.